Das Wichtigste zur Fahrzeug-Haftpflichtversicherung

Kein Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung. Diese ist in Deutschland Pflicht, übrigens gilt das auch für die meisten anderen Europäischen Ländern. Die Kfz Versicherung kommt zur Anwendung bei Schäden, die einem anderen beispielsweise durch einen Zusammenstoss zugefügt werden. Dann wird nicht nur der Lenker haftpflichtig, sondern auch der Halter des Fahrzeuges. Sogar in jenem Fall, in dem ihn keine Schuld am Unfall trifft. Auf diese Weise stellt der Gesetzgeber sicher, dass ein geschädigtes Verkehrsopfer seine berechtigen Ansprüche wahren kann und diese nicht bei grossen Schadensfällen an den finanziellen Grenzen des Verursachers enden. Da eine solche Kfz-Versicherung vorgeschrieben ist und eine Bedingung darstellt, damit ein Fahrzeug überhaupt eine Zulassung bekommt, sind die Versicherer umgekehrt verpflichtet, den Antrag auf eine solche Haftpflichtversicherung anzunehmen. Nur in ganz bestimmten Fällen darf ein solcher Antrag abgelehnt werden.
Die Versicherung deckt mehrere Typen von Schäden. Im Vordergrund stehen dabei Personenschäden (bis zu 7,5 Mio. € je Schadensfall), wie zum Beispiel Kosten für die Heilung, Vermögensschäden, sowie Sachschäden. Meistens sind das Reparaturen an anderen Fahrzeugen. Die Versicherung erfasst allerdings nicht den betroffenen Fahrzeugführer.
Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Zum einen vom Fahrzeug an sich. Dann spielt die sogenannte Regionalklasse eine Rolle. Also der Ort, wo das Auto zugelassen wird. Die Versicherungen ziehen dabei Statistiken zu Rate, die über die Schadenhäufigkeit in einem bestimmten Gebiet Aufschluss geben. Ausserdem gibt es ganz unterschiedliche Systeme, mit welchen die Versicherungsgesellschaften den Kunden Rabatte gewähren. Zum Beispiel bekommt eine tiefere Versicherungsprämie, wer Fahrausweis schon lange hat möglichst nie einen Unfall hatte. Dagegen sind die Prämien höher, wenn es häufig zu Schadensfällen kommt. Wie alt das betreffende Fahrzeug ist hat ebenso einen Einfluss wie die jährliche Fahrleistung. Die Versicherungsgesellschaft kann ein solches Beitragsmodell weitgehend selbst gestalten. Es kann daher schwierig sein, die einzelnen Angebote untereinander zu vergleichen.
In der Regel wird ein Fahrzeug auf jenes Familienmitglied in einem Haushalt eingelöst, welches den Fahrausweis schon am längsten hat. Bei unerfahrenen oder jungen Haltern kostet die Versicherung am meisten. Die Versicherung ist einem Geschädigten in jedem Fall zur Leistung verpflichtet. Sogar dann, wenn der Lenker grob fahrlässig gehandelt hat. Und auch bei Alkoholeinfluss am Steuer ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet. Dann aber kann sie auf den Versicherten zurückgreifen. Gleich verhält es sich, wenn der Versicherte der Versicherungsgesellschaft inkorrekte Angaben liefert, oder die Prämien nicht bezahlt. Hier kann eine Versicherung den Versicherten nicht bloss mit höheren Prämien bestrafen, sondern sogar den Versicherungsvertrag ausserordentlich auflösen. Der Versicherte seinerseits kann einen Vertrag beendigen, wenn er zum Beispiel sein Fahrzeug weiterverkauft oder stillegt. Zudem besteht ein Recht zur Kündigung, wenn die Beiträge erhöht werden oder auch im Falle eines Schadens.
Wird der Vertrag aufgelöst oder ist die ordentliche Laufzeit zu Ende, so gilt die sogenannte Nachhaftung. Das bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen auch bei Beendigung eines Vertrages weiterhin für einen weiteren Monat haftet.

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